Grund- und Mittelschule "Oberes Werntal" Poppenhausen
Bitte geben Sie Ihren Kindern keine süßen Getränke, wie Cola, Spezi, Energy-Drinks mit in die Schule. Zucker macht nicht nur zappelig, sondern entzieht den Knochen auch den Kalk.
In unserer Schule steht ein Getränkespender zur Verfügung. Dort können Flaschen aufgefüllt werden.
Bitte lassen Sie Ihre Grundschulkinder erst nach bestandener Fahrradprüfung in der 4. Klasse mit dem Rad in die Schule fahren! Der Versicherungsschutz ist sonst nicht gewährleistet.
Vor dem Schulhaus befinden sich Fahrradständer, an denen die Räder angeschlossen werden können.
Bitte denken Sie daran, dass Sie der Schule mitteilen, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihre Telefonnummer ändern sollte. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Mobiltelefon wechseln.
Gerade in Notfällen ist es wichtig, dass wir Sie, liebe Eltern, oder andere Ansprechpartner erreichen können.
Bitte informieren Sie uns vor Unterrichtsbeginn telefonisch, wenn Ihr Kind an einem Tag aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen kann. Eine schriftliche Entschuldigung ist dann spätestens bei Rückkunft des Kindes mitzubringen.
Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, bitten wir um eine gesonderte Mitteilung für die Sportlehrer. Kann Ihr Kind wegen einer Verletzung oder aus anderen Gründen längerfristig oder dauerhaft nicht am Sportunterricht teilnehmen, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Bitte denken Sie daran: Mit einer Verletzung an der Hand kann Ihr Kind trotzdem laufen und muss nicht befreit werden!
Datenschutz und das Herstellen einer ablenkungsfreien Lernumgabeung haben bei uns eine hohe Priorität.
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, ausgeschaltet sein.
Dieses gilt auch für die Ganztagesschule. Bitte weisen auch Sie Ihr Kind ausdrücklich darauf hin.
Kopfläuse treten leider immer wieder auf. Bitte nehmen Sie es ernst, wenn Sie durch die Schule ein Schreiben erhalten, dass in der Klasse Ihres Kindes Kopfläuse aufgetreten sind.
Handeln Sie bitte nach der Vorgabe des ausgegebenen Merkblattes.
Generell endet kein Unterrichtstag ohne Hausaufgabe. Sollte einmal keine schriftliche Aufgabe erteilt worden sein, so gilt grundsätzlich die Lernarbeit und Wiederholung als Pflicht. Da dem Lesen im Unterricht oft zu wenig Zeit gewährt werden kann, ist das Sinn erfassende Lesen immer eine lohnende Hausaufgabe.
Um die Schüler/innen bei der Anfertigung der Hausaufgaben zu unterstützen, bietet die Schule mehrere Formen der Betreuung an, über die wir bereits informiert haben.
Grundschule: Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr (bzw. Weiterführung in der Ganztagsgruppe bis 15:30 Uhr)
Mittelschule: Offene Ganztagsgruppe Mo – Do bis 15.30 Uhr, Fr bis 14.00 Uhr
Grundsätzlich ist jeder Schüler/ jede Schülerin verpflichtet, ein Hausaufgabenheft zu führen und die Hausaufgaben darin zu vermerken. Hände und Schmierzettel sind kein geeigneter Ersatz hierfür. Einige Lehrkräfte benutzen das Hausaufgabenheft auch für Mitteilungen. Aussagen der Schüler/innen wie „Ich merke mir meine Hausaufgabe ohne Aufschreiben.“ mögen zwar richtig sein, wir bestehen aber als Schule trotzdem auf dem Notieren im Hausaufgabenheft, da nur so Eltern und Betreuern eine Kontrollmöglichkeit gegeben ist.
Zur Kommunikation zwischen Schule und Eltern/Erziehungsberechtigten nutzen wir in Poppenhausen einheitlich das tool "Schulmanager". Der Schulmanager ist datenschutzkonform browserbasiert nutzbar oder einfach per App auf dem Smartphone.
Folgende Funktionen sind für Sie als Eltern vorgesehen:
Besuchen Sie den Schulmananger regelmäßig, am besten täglich.
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